Ratgeber Bundesverband Wintergarten

23 Solare Energiegewinne effektiv nutzen Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – was Verbraucher beim Wohn-Wintergarten wissen sollten Ein Wort vorweg Die folgenden Ausführungen betreffen in der Regel nur Wintergärten, die in Wohnraumqualität ausgeführt worden sind und daher in der kalten Jahreszeit auch regelmäßig beheizt oder zumindest temperiert werden sollen. Es wurde bereits ausgeführt, dass ein Wohn-Wintergarten aufgrund seiner großen transparenten Flächen kurzzeitig eine höhere Heizleistung benötigen kann als ein gleich großer, massiv gebauter Raum. Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass der Wintergarten als solar wirksamer Glasraum mit erheblichen solaren Energiegewinnen fungieren kann, die in der Heizperiode den Heizenergiebedarf des Wintergartens und, bei geöffneter Verbindung, auch des angrenzenden Wohnraums verringern können. Die tatsächlichen solaren Gewinne hängen jedoch stark von Ausrichtung, Verschattung, Verglasung, g-Wert, Lüftungsverhalten und Nutzung ab. Sobald sich auch im Winter die Sonne blicken lässt und den Wintergarten bescheint, kann man sich darin behaglich ohne oder mit nur wenig Heizleistung aufhalten. Es ist eine Forderung des Bundesverbandes Wintergarten e.V., die zu erwartenden solaren Energiegewinne ebenso zu berücksichtigen wie die erforderliche Heizleistung. Gleichzeitig ersetzen solare Gewinne nicht die fachgerechte Planung von Wärmeschutz, Luftdichtheit, Sonnenschutz und Lüftung. Bei zu geringer direkter Sonneneinstrahlung oder zu geringem Streulicht braucht der Wintergarten allerdings eine stärkere Heizleistung als Kompaktbauten wegen der in der Regel besseren Wärmespeicherung und Wärmedämmung massiver Wände und Dächer. Die zeitweilig höhere notwendige Heizleistung im Wohnwintergarten bedeutet allerdings nicht zwingend, dass in der Jahressumme eine höhere Heizenergie benötigt wird, um behagliche Temperaturen zu erreichen. Selbst in der Übergangszeit können solare Gewinne an die dahinter liegenden Räume abgegeben werden. GModG statt EnEV: aktuelle Einordnung für Verbraucher Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt nicht mehr. Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die maßgebliche bundesrechtliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an beheizte oder gekühlte Gebäude. Das GEG wurde zuletzt wesentlich zum 1. Januar 2024 geändert. Für Verbraucher ist entscheidend, ob der geplante Wintergarten in die beheizte oder gekühlte Gebäudehülle einbezogen wird. Als Wohn-Wintergarten wird hier ein geschlossener Glasvorbau verstanden, der in Wohnraumqualität geplant wird und dauerhaft oder regelmäßig auf wohnliche Temperaturen beheizt oder gekühlt werden soll. Ein unbeheizter Kaltwintergarten oder ein nur saisonal genutzter Glasvorbau ist energetisch anders zu bewerten. Welche Art Wintergarten ist geplant? Für die erste Einordnung hilft eine einfache Unterscheidung: – Kaltwintergarten: nicht oder nur sehr gering beheizter Glasvorbau, häufig mit thermischer Trennung zum Wohnhaus. – Sommergarten / Glashaus: vor allem für die Übergangszeit gedacht; die Nutzung folgt stärker dem Außenklima. – Wohn-Wintergarten: in Wohnraumqualität geplant, regelmäßig beheizt oder gekühlt und damit Teil der energetisch zu betrachtenden Gebäudehülle. Der Stand der Technik und ein sorgsamer Umgang mit den Energieressourcen gehören zu den wesentlichen Grundlagen der Gesetzgebung bezüglich energieeffizienten Bauens. Bundesverband Wintergarten

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