Ratgeber Bundesverband Wintergarten

24 Wann stellt das GModG keine oder nur eingeschränkte Anforderungen? Nach der Systematik des GModG sind vor allem beheizte oder gekühlte Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile betroffen. Ein nicht beheizter und vom Wohnhaus thermisch abgetrennter Kaltwintergarten ist deshalb in der Regel nicht wie ein beheizter Wohnraum zu behandeln. Außerdem kennt das GModG Ausnahmen für Wohngebäude mit sehr geringer jährlicher Nutzungsdauer oder mit entsprechend geringem Energieverbrauch. Im Einzelfall sollte dies jedoch vor der Planung geprüft werden. Wichtig: Auch wenn das GModG im Einzelfall keine energetischen Nachweise fordert, bleiben andere Anforderungen bestehen, zum Beispiel Standsicherheit, sichere Verglasung, Entwässerung, Abdichtung, Feuchteschutz, Tauwasservermeidung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wohn-Wintergarten als Anbau, Erweiterung oder Ausbau Wird ein Wohn-Wintergarten an ein bestehendes Haus angebaut und soll dieser beheizt oder gekühlt werden, ist er regelmäßig als Erweiterung oder Ausbau um beheizte beziehungsweise gekühlte Räume zu betrachten. Dann ist nach dem GModG nicht allein ein einzelner Glaswert maßgeblich. Entscheidend ist die energetische Qualität der gesamten wärmeübertragenden Hülle des neu hinzukommenden Raums. Vereinfacht gesagt: Bei Wohngebäuden darf der spezifische Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile des neuen, beheizten oder gekühlten Anbaus den zulässigen Vergleichswert des Referenzgebäudes nur begrenzt überschreiten. Für Verbraucher bedeutet dies: Die Konstruktion aus Verglasung, Profilen, Dach, Bodenanschluss, Wandanschlüssen und Fugen muss zusammen geplant werden. Bauteil / Situation Typischer Höchstwert nach GModG-Anlage 7 bei normal beheizten Bereichen Fenster und Fenstertüren Uw ≤ 1,3 W/(m²·K) Dachflächenfenster Uw ≤ 1,4 W/(m²·K) Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus Uw ≤ 1,6 W/(m²·K) Glasdächer Uw/Ug ≤ 2,0 W/(m²·K) Außentüren (gemeint sind Haustüren) U ≤ 1,8 W/(m²·K) Orientierende U-Werte bei Änderungen an bestehenden Gebäuden Bei Änderungen oder beim erstmaligen Einbau einzelner Außenbauteile in bestehenden Gebäuden können zusätzlich die Höchstwerte der Anlage 7 zum GModG relevant werden. Die folgende Tabelle liefert nur eine verkürzte Orientierung: der konkrete Nachweis kann je nach Bauteil, Nutzung und Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen sich auf das jeweilige Bauteil beziehungsweise die im GModG beschriebene Bauteilsituation. Bei Sonderverglasungen, Sonderkonstruktionen, gering beheizten Bereichen oder einem vollständigen energetischen Nachweis können abweichende Anforderungen gelten. Neubau und Gesamtplanung Wird der Wintergarten zusammen mit einem Neubau geplant oder ist er von Anfang an Teil der beheizten Gebäudehülle, muss er in der Energiebilanz des Gebäudes berücksichtigt werden. Die Anforderungen ergeben sich dann aus der Gesamtplanung des Gebäudes einschließlich Wintergarten. Der Wintergartenbauer benötigt hierfür klare Vorgaben des Planers oder Energieberaters, insbesondere zu U-Werten, g-Werten, Luftdichtheit, Wärmebrücken, Verschattung, Lüftung und zur geplanten Beheizung oder Kühlung. Diese Vorgaben sollten bereits in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot nachvollziehbar angegeben werden. U-Wert, g-Wert und solare Gewinne Die geforderten U-Werte für Fassade und Glasdach beziehen sich jeweils auf das gesamte Bauteil (Verglasung, Randverbund, Profilkonstruktion, Pfosten, Riegel, Bauteilfugen). Diese Anforderung ist bei professioneller Planung und sorgfältiger Ausführung nach dem heutigen Stand der Technik auch erfüllbar.

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